Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
auf der o. g. Straße befindet sich seit mehreren Jahren ein immer tiefer werdendes, absinkendes Loch auf dem Gehweg. Dieses Loch senkt sich jährlich und vergrößert sich merklich (z. Zt. ca. 4-6 cm). Gleichzeitig haben sich Stolperfallen mit hochstehenden Kanten gebildet die nach einem Regen sowie bei Eis und Schnee nicht mehr zu erkennen sind.
Hier sind schon jetzt mehrere Bürger gestürzt. Die Stadt hat hier eine Verkehrssicherungspflicht. Hinweise aus der Bürgerschaft sind leider nicht weiterverfolgt worden. Es ist zusätzlich zu befürchten, dass auch der Kanal hier evtl. beschädigt sein könnte. Bei Gehwegen wird in der Rechtsprechung allgemein die Meinung vertreten das Höhendifferenzen von 1-2 cm hinnehmbar sind. Diese sind hier überdeutlich mit ca. 4-6 cm überschritten und, wie oben beschrieben, nur im trockenen Zustand erkennbar. Im Dämmerungszustand ist dies ebenfalls nicht mehr eindeutig zu erkennen. Vorsorglich weise ich auf die eindeutige Rechtsprechung in Verbindung mit § 823 und § 839 BGB hin.
Um finanzielle Schäden von Bürgern und der Stadt abzuwenden sowie auch einen evtl. größer werdenden Kanalschaden zu begrenzen, möchte ich Sie bitten, dies durch das zuständige Fachamt eingehend prüfen zu lassen und die Schäden umgehend zu beseitigen. Die Bilder von den Schäden sind beigefügt. Ich bitte um schriftliche Beantwortung und um einen Sachstandsbericht. Um eine evtl. notwendig werdende Behandlung im Fachausschuss wird hiermit vorsorglich gebeten.
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Paffenholz
Stadtverordneter aus Blatzheim