Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.03.2021 zum TOP Haushalt
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
dass eine Stadt, die sich im Haushaltssicherungskonzept befindet, nicht von sich aus auf die Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege verzichten kann, ist leider anzuerkennen.
Dennoch ist die derzeit angewandte Art der Festsetzung der Elternbeiträge sozial ungerecht. Der gravierendste Punkt ist hierbei wohl, dass bei Einkommen, welche man unterhalb der Armutsgrenze ansiedeln würde, bzw. welche von Armut bedrohte Einkommensgruppen umfasst, Elternbeiträge gezahlt werden müssen. Die Untergrenze, ab der Elternbeiträge zu zahlen sind, muss daher schnellstmöglich neu kalkuliert und angehoben werden.
Darüber hinaus zahlen Eltern, die dieser Gruppe zuzuordnen sind, prozentual teils sogar mehr als Eltern, die der Gruppe der „Spitzenverdiener“ angehören. Dies gilt auch für andere Einkommensgruppen und ist bedingt durch die Staffelung, welche Unterschiede von mehr als 1000€ Bruttolohn pro Monat bei der Berechnung der Elternbeiträge unberücksichtigt lässt. Eine prozentuale Berechnung beispielsweise, die jedem Einkommen einen individuellen Beitrag zuordnet, würde diese Unterschiede anerkennen.
Wir beantragen daher, der Verwaltung einen Prüfauftrag zu erteilen, welcher die Möglichkeiten alternativer, sozial gerechterer Berechnungsgrundlagen der Elternbeiträge und die sich aus diesen ergebenden Einnahmen ermittelt. In diesem Zuge möge auch die obengenannte Anhebung der Untergrenze geprüft werden.
Mit freundlichen Grüßen
Lee Klein
Sachkundige Bürgerin