Alltagsmaske auf Spielplätzen, Antrag, Klein, OV KMW

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, in der ab 10.11.2020 gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, wie sie auch auf der Homepage der Kolpingstadt Kerpen zu finden ist, heißt es in § 3 Absatz 2, dass auf Spielplätzen die „Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht, unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands“. Leider ist dies vielen Kerpener…
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